Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K.
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.

1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach  Vertragsschluss  wird der Reiseveranstalter dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

1.4. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.

 

2 . Bezahlung

2.1. Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB erfolgen. Mit Vertragsschluss kann eine Anzahlung gefordert werden. Weitere Zahlungen werden zu den vereinbarten Terminen, die Restzahlung spätestens bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.2. oder 7.3. genannten Gründen abgesagt werden kann.

Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und auf der Internet Angebotsseite und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

Die in dem Prospekt und auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. bindend.

Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der  Prospektangaben/Internetseitenangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

 

3. Preisänderungen

3.1.Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren entsprechend wie folgt zu ändern. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöht werden:

Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Erhöhungsbetrag verlangt werden.

In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Der sich so ergebende Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. vom Kunden abverlangen.

Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

Eine Erhöhung ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN Diana Rohrbach e.K. nicht vorhersehbar waren.

Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. den Kunden unverzüglich informieren.
Preiserhöhungen ab dem 
20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam und werden nicht erhoben. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. eine solche Reise ohne Mehrpreis aus dem Angebot anbieten kann. Der Kunde muss diese Rechte unverzüglich nach Erklärung der Preiserhöhung geltend machen. 
Der § 309 Nr. 1 BGB bleibt unberührt.

 

4. Leistungsänderungen

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder - abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

4.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. über die Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.

  

5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K.. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2.Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.

5.3. Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren:

5.4. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, verliert 

NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K den Anspruch auf den Reisepreis, kann aber eine angemessene Entschädigung (Rücktrittsentgelt) verlangen. Das Rücktrittsentgelt entspricht abhängig vom Tag des Rücktritts folgendem Anteil des Reisepreises:

bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%,

29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 35%,

21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 50%,

14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 65%,

6. Tag bis 2. Tag vor Reisebeginn 80%, 

ab 1. Tag vor Reisebeginn oder am Reisetag 90% vom Gesamtreisepreis. 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Flugpauschal-, Musik- und Theaterreisen, Schiffspassagen nach Ausstellung der Flugtickets/Schiffboardingkarten/Eintrittskarten mindestens der volle Betrag für die ausgestellten Flugtickets/Schiffboardingkarten/Eintrittskarten erhoben wird! 
Bei Genuss- und Seereisen gilt bei Stornierungen durch den Kunden abweichend zu den oben genannten Angaben folgende Staffelung: bis zum 60. Tag vor Reisebeginn 30%, 
vom 59. bis 31. Tag vor Reisebeginn 50%,

vom 30. bis 10. Tag vor Reisebeginn 75%, 

ab 9. bis 1. Tag vor Reisebeginn 85% und 
bei Nichtantritt der Reise 95% 
vom Gesamtreisepreis. Diese pauschal erhobenen Beträge orientieren sich an den gewöhnlich erbrachten Aufwendungen des Reiseveranstalters. 

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, dem Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. nachzuweisen, dass ihm kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ihm geforderte Pauschale.

5.5. Werden auf Wunsch des Kunden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt pro Reisenden erheben.

5.6. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

5.7. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. ist dann verpflichtet die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistung konkret zu beziffern und zu belegen.

 

6. Nicht in Anspruch genommene Leistung

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Gleichwohl wird sich der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

7.1. Ohne Einhaltung einer Frist

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

7.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. den Kunden davon zu unterrichten.

7.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde.

Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht  zu vertreten  hat  (z.B. kein Kalkulationsfehler) und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen

Gebrauch macht.

 

8. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

8.1. Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

8.2. Weiterhin ist der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

 

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1.Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

1. Die gewissenhafte Reisevorbereitung 
2. D
ie sorgfältige Auswahl und die Überwachung des Leistungsträgers
3. Die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern der Reiseveranstalter nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat

4. Die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen

9.2. Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.

 

10. Gewährleistung

10.1. Abhilfe

Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. ann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unter lässt, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages

Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen

Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung - kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

Er schuldet dem Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

10.4. Schadensersatz

Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. nicht zu vertreten hat.

 

11. Beschränkung der Haftung

11.1. Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

1. Soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird

2. Soweit der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11.2. Für alle gegen den Veranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Veranstalter bei Sachschäden bis
EUR 4.100,-; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen
 Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

11.3. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

11.4. Kommt dem Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für  Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.

11.5. Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch  nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

 

12. Mitwirkungspflicht

12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

12.2. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

 

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

13.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

13.2. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

14. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

14.1.Der Reiseveranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

14.2. Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. mit der Besorgung

beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. die Verzögerung zu vertreten hat.

14.3.Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.

Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. bedingt sind.

 

15. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisvertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

 

16. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. nur an dessen Sitz verklagen.

Für Klagen des Reiseveranstalters NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.

Postadresse des Reiseveranstalters: NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. Barkhausenstr. 9 in 27568 Bremerhaven

Reiseveranstalter: NATUR PUR REISEN DIANA ROHRBACH e.K. 

Für Tagestouren und Veranstaltungen gelten gesonderte Rahmenbedingungen. Diese im folgenden für sie zum ansehen und herunterladen

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